Online-Nachricht - Mittwoch, 07.07.2021

Grundsteuer | Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen verabschiedet (FinMin)

Der Niedersächsische Landtag hat am ein Grundsteuergesetz verabschiedet, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Steuerpflichtige werden – anders als beim Bundesmodell – für die Grundsteuer nur noch einmal eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese Erklärung soll aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und der Nutzung bestehen. Den Rest soll die Verwaltung erledigen.

Hintergrund: Die Grundsteuer musste reformiert werden; das hat das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Die Politik in Bund und Ländern hat sich in den vergangenen Jahren sehr um eine Lösung bemüht, denn das Aufkommen der Grundsteuer muss für die Kommunen gesichert und die Neuregelungsfrist des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden. Ab dem kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist. Er hat zugleich den Ländern die Möglichkeit gegeben, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen.

Niedersachsen nutzt Öffnungsklausel

Niedersachsen hat sich entschieden, eine selbstentwickelte Lösung dem Bundesmodell vorzuziehen. Es ist das zweite Bundesland nach Baden-Württemberg, das vom Modell des Bundes abweicht und ein eigenes Grundsteuergesetz hat. Daneben planen weitere Bundesländer die Öffnungsklausel zu nutzen: Bayern bevorzugt ein reines Flächen-Modell, Hamburg und Hessen haben sich wie Niedersachsen für ein Flächen-Modell entschieden, das um eine Lage-Komponente erweitert wird.

Flächen-Lage-Modell

Typischerweise ist der Nutzen eines Grundstücks davon abhängig, an welcher Stelle in der Gemeinde das Grundstück liegt, d.h. auch die Lage spielt eine Rolle und kann die Relation der Objekte zueinander richtig feststellen. Die Gemeinde bietet dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Als Indikator für die Lage werden die flächendeckend (für Bauflächen) vorhandenen Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt. Der Bodenrichtwert des Grundstücks wird mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Mit dieser Relation wird das „Besser“ oder „Mäßiger“ der Lagen messbar gemacht. Da es nicht auf die absolute Höhe der Werte ankommt (kein Verkehrswert-Modell), sondern auf das Verhältnis, wird der Faktor sodann angemessen gedämpft. Im Ergebnis entsteht ein moderater Zu- oder Abschlag. Beispiel: Der doppelt so hohe Bodenrichtwert im Vergleich zum Durchschnitt führt zu einem Zuschlag von 20 Prozent. Das ist der Lage-Faktor 1,2.

Die Lage-Faktoren sorgen dafür, dass der Gedanke der Nutzen-Äquivalenz besser als beim reinen Flächen-Modell zum Tragen kommt. Sie spiegeln nicht den Wert der Bebauung wider, sondern die Teilhabe an der kommunalen Leistung durch den Grundbesitz in der jeweiligen Lage. Mit anderen Worten: Das Flächen-Lage-Modell optimiert das extrem einfache Flächen-Modell über die Berücksichtigung der Lage.

Hinweis:

Weitere Informationen zum niedersächsischen Flächen-Lagen-Modell können Sie den FAQ zur Grundsteuer entnehmen, die auf der Homepage des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht sind.

Quelle: FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
RAAAH-83031