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Telefonkartenvertrieb im Ausland ansässiger Telefonanbieter
In Ergänzung zum (nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das , BStBl 2017 II S. 135) hat das FG Berlin-Brandenburg letztlich mit zum Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis der Streitjahre entschieden. Umsatzsteuerlicher Ausgangspunkt war hierbei insbesondere die Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten im Ausland ansässiger Telefonanbieter.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Wer in den Jahren 2010 bis 2012 als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten im Ausland ansässiger Telefonanbieter erworben und diese an seine Kunden veräußert hat, konnte auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten wollte und dementsprechend lediglich Vermittlungsleistungen der Umsatzbesteuerung unterworfen hat.
Hinsichtlich der Umsatzsteuern und Zinsen besteht für die Streitjahre hingegen kein Anspruch auf Erlass infolge sachlicher Unbilligkeit nach § 227 AO.
II. Sachverhalt
Die Klägerin war eine GmbH. Gegenstand des Unternehmens war die Ver...