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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des MDK
Der , musste entscheiden, ob die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung darstellt und welche Anforderungen an das Vorliegen einer anerkannten Einrichtung mit sozialem Charakter gestellt werden können.
I. Leitsätze
1. Das Leistungsmerkmal „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden“ setzt voraus, dass die betreffenden Lieferungen bzw. Dienstleistungen jedenfalls für die der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit unterfallenden Umsätze unerlässlich sind.
2. Dienstleistungen, die die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit betreffen, müssen nicht unmittelbar an die pflegebedürftigen Personen erbracht werden, um als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden angesehen werden zu können (Änderung der Rechtsprechung).
3. Die Anerkennung eines Gutachters als Einrichtung mit sozialem Charakter folgt nicht aus einer bloß mittelbaren Erstattung der Kosten für die Gutachtertätigkeit über den MDK, ohne dass dies auf einer expliziten Entscheidung der Pflegekasse beruh...