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Kurzfassung zum Beitrag von Dr. Carola Rinker PiR 7-8/2021 S. 223

Darstellung von Restrukturierungsrückstellungen in den DAX Geschäftsberichten

Dr. Carola Rinker

Damit Unternehmen zur Bildung von Restrukturierungsrückstellungen verpflichtet sind, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Lediglich der Beschluss einer Restrukturierung ist in diesem Fall nicht ausreichend. Eine der Voraussetzungen ist beispielsweise das Vorliegen eines Restrukturierungsplans, der einige Mindestangaben enthalten muss.

Bei der Offenlegung der Höhe der Aufwendungen und Rückstellungen als separater Posten im Geschäftsbericht gibt es bei den Unternehmen noch Luft nach oben: Leider veröffentlichen einige Unternehmen nicht die Höhe beider Kennzahlen, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Durch die zusammengefasste Darstellung mit anderen Aufwendungen oder Rückstellungen können nur Schätzungen über die Relevanz von Restrukturierungen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen erfolgen.

Dies ist aus Sicht der Abschlussadressaten nicht befriedigend und sollte daher verbessert werden. Denn aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und den künftigen Herausforderungen – vor allem auch nach der Corona-Pandemie – wird die Relevanz von Restrukturierungen eher zu- als abnehmen. Diese steigende Bedeutung sollte sic...

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