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Organschaft in der insolvenzrechtlich (vorläufigen) Eigenverwaltung – Fortsetzung
Vor geraumer Zeit hatte die Finanzverwaltung bereits den UStAE zur Anordnung insolvenzrechtlich (vorläufiger) Eigenverwaltung beim Organträger bzw. der Organgesellschaft zur Beendigung umsatzsteuerlicher Organschaftsverhältnisse angepasst (vgl. Rennar, USt direkt digital 6/2021, S. 18). Mit arbeitet die Finanzverwaltung nunmehr etwaige Feinjustierungen aufgrund der Corona-Gesetzgebung in Abschnitt 2.8 Abs. 12 UStAE ein.
I. Hintergrund
Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand, war die Insolvenzantragspflicht bis letztmalig Ende April 2021 weiterhin ausgesetzt. Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese insoweit noch stetig gesunken, bis sich zum Jahresende im November und Dezember eine Trendumkehr abzeichnete. Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars fort. Zumindest im Februar und März 2021 stieg die Zahl bereits deutlich gegenüber dem jeweiligen Vormonat.
Diese Entwicklung setzte sich im April 2021 aber nicht fort...