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STFAN Nr. 7 vom Seite 24

Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten in der Handelsbilanz

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Der Unternehmer hat am von einem ausländischen Lieferanten Handelswaren erhalten. Die Rechnung lautet auf 100.000 $ (Umrechnungskurs: 1 € = 1 $). Der Rechnungsbetrag wurde am durch Banküberweisung beglichen. Zum Bilanzstichtag beträgt der Devisenkassamittelkurs 1 € = 1,02 $. Die Handelswaren sind bis zum Bilanzstichtag bereits weiterverkauft worden.

Wie ist der Vorgang in der Handelsbilanz zu behandeln?

Einführung

Besteht zum Bilanzstichtag eine Fremdwährungsverbindlichkeit, muss diese spätestens zu diesem Zeitpunkt in Euro umgerechnet werden, da der Jahresabschluss in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen ist. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Verbindlichkeit erfolgt zum Devisenkassamittelkurs unter Beachtung des Imparitätsprinzips. Dabei stellt der Devisenkassakurs das arithmetische Mittel aus Geld- und Briefkurs des Devisenkassakurses am Abschlussstichtag dar.

Weil der Unternehmer zur Begleichung der Verpflichtung ausländische Devisen beschaffen muss, ist bei Zielkäufen die Währungsverbindlichkeit grundsätzlich im Zeitpunkt der Erstverbuchung zum Devisenkassageldkurs in Euro umzurechnen.

Für die Umrechnung einer Währungsverbindlichkeit, die durch Lie...