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Neufassung des § 3c UStG
Im Rahmen der Umsetzung des auf europäischer Ebene bereits in 2017 beschlossenen Mehrwertsteuer-Digitalpakets kommt es zu diversen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes. Ziel des Mehrwertsteuer-Digitalpakets ist es, die Besteuerung von E-Commerce Leistungen innerhalb der EU zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Auswirkungen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets auf die bisherige Versandhandelsregelung des § 3c UStG.
Regelungsinhalt des bisherigen § 3c UStG
Die noch bis zum gültige Fassung des § 3c UStG wird als Versandhandelsregelung bezeichnet und verlagert den Ort einer bewegten Lieferung abweichend von § 3 Abs. 6 UStG dorthin, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Lieferant befördert oder versendet den Gegenstand von dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates
Der Erwerber kommt nicht als Erwerber im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs in Betracht, da er kein Unternehmer ist oder es sich um einen sog. Schwellenerwerber i. S. d. § 1a Abs. 3 UStG handelt, der die Erwerbsschwelle nicht überschreitet
Der Lieferer überschreitet die für das Bestimmungsland maßgebliche Lieferschwelle. Diese liegt ...