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STFAN Nr. 7 vom Seite 10

Neufassung des § 3c UStG

Dipl. Finw. (FH) Florian Becker

Im Rahmen der Umsetzung des auf europäischer Ebene bereits in 2017 beschlossenen Mehrwertsteuer-Digitalpakets kommt es zu diversen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes. Ziel des Mehrwertsteuer-Digitalpakets ist es, die Besteuerung von E-Commerce Leistungen innerhalb der EU zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Auswirkungen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets auf die bisherige Versandhandelsregelung des § 3c UStG.

Regelungsinhalt des bisherigen § 3c UStG

Die noch bis zum gültige Fassung des § 3c UStG wird als Versandhandelsregelung bezeichnet und verlagert den Ort einer bewegten Lieferung abweichend von § 3 Abs. 6 UStG dorthin, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Lieferant befördert oder versendet den Gegenstand von dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates

  • Der Erwerber kommt nicht als Erwerber im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs in Betracht, da er kein Unternehmer ist oder es sich um einen sog. Schwellenerwerber i. S. d. § 1a Abs. 3 UStG handelt, der die Erwerbsschwelle nicht überschreitet

  • Der Lieferer überschreitet die für das Bestimmungsland maßgebliche Lieferschwelle. Diese liegt ...