Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Neue Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Gesundheitsförderungsleistungen
Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG ermöglicht es Arbeitgebern, steuerfrei Gesundheitsförderungsleistungen zu gewähren. Die Steuerfreiheit ist an die Vorschriften des Sozialgesetzbuches gekoppelt, die wiederum die Förderungen vergleichbarer Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen regeln. Dies sind zwei grundsätzlich verschiedene Adressaten mit ganz unterschiedlichen Interessen, die sich trotzdem die gleichen Vorschriften „teilen“. Der Ruf der Praxis nach einer Umsetzungshilfe wurde erstmals von der OFD Karlsruhe mit dem erhört. Nun folgte das BMF ) mit einer länderübergreifenden Umsetzungshilfe, welche den Erlass der OFD Karlsruhe ersetzt.
I. Eigenbetriebliches Interesse
Eine gesunde, leistungsbereite und leistungsfähige Arbeitnehmerschaft liegt stets im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Nach Ansicht des BFH folgt daraus aber nicht, dass das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Gesunderhaltung seiner Arbeitnehmer es von vornherein ausschließt, eine Zuwendung an die Arbeitnehmer zur Gesundheitsförderung als Arbeitslohn zu qualifizieren ( BStBl 2019 II S. 404).
Arbeitslohn sind alle Einnahmen, ...