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Rechteüberlassung im Kontext der beschränkten Steuerpflicht
Die (BStBl 2020 I S. 1060) und v. 11.2.2021 (BStBl 2021 I S. 301) zur Rechteüberlassung im Kontext der beschränkten Steuerpflicht führen zu Handlungsnotwendigkeiten für die Praxis.
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[i] BMF, Schreiben v. 11.2.2021, NWB MAAAH-70978 Das (BStBl 2021 I S. 301) nimmt zur Auslegung zweier Vorschriften der beschränkten Steuerpflicht Stellung, legt ein sehr niedriges Niveau des inländischen Anknüpfungsmerkmals zugrunde und geht über die bisherige Interpretation der Kommentarliteratur hinaus. Die den Bereich der Rechteüberlassung betreffenden Regelungen des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG lassen gemäß dem Wortlaut einen inländischen Registereintrag als inländisches Anknüpfungsmerkmal genügen. Die Ansässigkeit des Rechteüberlassers und desjenigen Rechtsträgers, [i]Inländischer Registereintrag als Anknüpfungsmerkmaldem das Recht entgeltlich überlassen wird, ist damit irrelevant, sodass auch Zahlungen von einem Steuerausländer an einen anderen Steuerausländer erfasst werden können.
Das BMF-Schreiben definiert in den Rz. 2 bis 6 die Voraussetzungen, unter denen das sog. „vereinfachte Verfahren“ und dessen Erleichterungen Anwendung finden. Die diesbezüglichen Anforderungen umfassen die Ansässigkeitsvoraus...