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GmbH & Co. KG | Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers
Da das GmbHG keine dem § 85 AktG entsprechende Vorschrift enthält, ist § 29 BGB als Norm des allgemeinen Korporationsrechts auch auf die GmbH anzuwenden. Danach ist ein Notgeschäftsführer zu bestellen, falls es an einem erforderlichen Geschäftsführer fehlt und ein dringender Fall vorliegt.
Die Erfordernisse sind eng auszulegen und die Gesellschaftsorgane dürfen nicht selbst in der Lage sein, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen. Das Gericht hat dies vorliegend bejaht, [i]Singer, NWB 19/2017 S. 1450da nach dem Tod eines von zwei Gesellschafter-Geschäftsführern dem übrig gebliebenen Geschäftsführer die Geschäftsführung durch einstweilige Verfügung vom Juli 2020 zeitlich unbefristet untersagt wurde, weil das Landgericht der Auffassung war, er habe bei der Führung der Geschäfte der GmbH und der...