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Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BGBl 2021 I S. 1762, 1765) enthält zudem eine Anpassung des § 8 SGB VII, die im Wege eines sog. Omnibusverfahrens Aufnahme in das Gesetz gefunden hat (s. Art. 5 Betriebsrätemodernisierungsgesetz). Anders als bislang beschränkt sich der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit nun nicht mehr [i]Kastenbauer, NWB 1/2021 S. 45nur auf sog. Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Darüber hinaus wird er bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.