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Neuregelung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer
Das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am in Kraft. Das Gesetz enthält umfangreiche Neuregelungen zu sog. Share Deals. Im Kern werden die relevanten Beteiligungsschwellen für Share Deals von 95 auf 90 % gesenkt, Haltefristen von fünf auf zehn bzw. 15 Jahre verlängert und ein neuer Ergänzungstatbestand für Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b GrEStG) mit einer neuen Börsenklausel (§ 1 Abs. 2c GrEStG) geschaffen.
Einordnung
Im Koalitionsvertrag vom hatten sich CDU, CSU und SPD zur Grunderwerbsteuer darauf verständigt, „eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung um(zu)setzen, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden“. Die damit gewonnenen Steuermehreinnahmen könnten, so die Idee im Koalitionsvertrag, von den Ländern zur Senkung der Grunderwerbsteuersätze verwendet werden. Zudem wolle man einen Steuerfreibetrag für den erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken durch Familien prüfen.
Nunmehr ist ein „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ im BGBl veröffentlicht, das (ausschließlich) Neuregelung...