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Track 02-03 | Sachlohn: Endlich Klarheit bei Gutscheinen und Geldkarten
Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, werden nach einer bundeseinheitlichen Nichtbeanstandungsregelung des BMF für 2020 und 2021 – abweichend von der gesetzlichen Neuregelung durch das JStG 2019 – auch dann als Sachbezug anerkannt, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG genannten Kriterien nicht erfüllen. Wichtig ist die Klarstellung, dass eine Bezahlfunktion unschädlich ist.
Besser spät und gut als nie! – So hat Steuerberater Michael Seifert die Veröffentlichung des lange erwarteten und intensiv diskutierten Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen im NWB-Heft kommentiert. Es bringt – so der ausgewiesene Lohnsteuerexperte – endlich Klarheit bei Gutscheinen und Geldkarten. Die Praxisrelevanz ist ausgesprochen hoch.
In unserer Mai-Ausgabe 2021 hatten wir Sie bereits vorab über die − von der Politik und der Praxis geforderte − bundeseinheitliche Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung für 2020 und 2021 informiert. Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, werden danach – abweichend v...