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Änderungen im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners durch das SanInsFoG (Teil 1)
Verschärfte Zugangsvoraussetzungen für Insolvenzanträge
Das StaRUG soll entsprechend Art. 1 Abs. 1 Buchst. a Restrukturierungsrichtlinie der EU v. dazu beitragen, Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten bei einer wahrscheinlichen Insolvenz einen Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen, mit dem die Insolvenz abgewendet und die Bestandsfähigkeit des Schuldners sichergestellt werden kann. Erhebliche Veränderungen durch das SanInsFoG hat in diesem Zusammenhang auch das Verfahren bei Eigenverwaltung des Schuldners im Insolvenzverfahren erfahren. Diese Veränderungen, die das Gegenstück innerhalb des Insolvenzverfahrens zu den Vorschriften des StaRUG im außergerichtlichen Bereich bilden, sollen Gegenstand der nachfolgenden Darstellung sein. Die Änderungen sind im Übrigen auch Folge der im Jahr 2017 durchgeführten Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) v. , das in seinen wesentlichen Teilen am in Kraft getreten ist und sich in vielen Bereichen – insbesondere dem des sog. Schutzschirmverfahrens – als wenig praxistauglich und stark überholungsbedürftig erwiesen hat. Dies soll im Vergleich zu den bis zum geltenden Vorschriften des ESUG gezeigt werden, die...