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Verfahrensrecht; | Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 5 Abs.2 VwZG)
Will das FG ein Urteil dem bestellten Prozeßbevollmächtigten zustellen und wird das Empfangsbekenntnis im Sinne des § 5 Abs.2 VwZG von einem anderen Rechtsanwalt unterschrieben, so ist das Urteil gegenüber dem bestellten Prozeßbevollmächtigten jedenfalls dann nicht rechtswirksam zugestellt, wenn dieser dem tatsächlichen Empfänger keine Vollmacht zur Entgegennahme des Urteils erteilt hat ().