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Vorabgewinne als umsatzsteuerbares Sonderentgelt bei der Umsatzsteuer
Beim Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter kann es zu erheblichen Abgrenzungsproblemen kommen. In Abschnitt 1.6 UStAE macht die Finanzverwaltung die Frage, ob eine Leistungsaustausch vorliegt oder nicht, von einem Sonderentgelt abhängig. Unabhängig von der Bezeichnung im Gesellschaftsvertrag ist nach Auffassung der Finanzverwaltung ein Leistungsaustausch gegeben, wenn die Gesellschaft die Zahlungen als Aufwand behandelt. Entscheidendes Kriterium ist die Gewinnunabhängigkeit der Vergütungen. Diese Grundsätze erscheinen durch die aktuelle Entscheidung () nicht mehr so eindeutig, wie die Finanzverwaltung es im UStAE annimmt.
I. Leitsätze
1. Die Überlassung von Vieheinheiten durch einen Gesellschafter an eine Personengesellschaft unter gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines Vorabgewinns erfolgt gegen Entgelt, wenn der Gesellschafter mit der Zahlung rechnen kann.
2. Die Umsätze aus der Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, sondern dem Regelsteuersatz.
II. Sachverhalt
Der Kläger im Ausgangsverfahren ist ein gem. § 24 UStG pauschalierender Land- und Forstwirt. Zusätzlich ist er an einer KG beteiligt, an der er e...