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Berechnung der Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bei Neugründung
Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) ist ein großer Vorteil, da gegenüber der Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) eine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Unternehmer entfällt. Das Finanzamt kann die Ist-Versteuerung allerdings nur für bestimmte Unternehmen gestatten. Dazu zählen Freiberufler und von der Buchführung befreite Unternehmen. Für alle anderen Unternehmen, insbesondere Gewerbebetriebe, gilt aktuell eine Betragsgrenze von 600.000 € (im Streitjahr 500.000 €) Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr. In der aktuellen Entscheidung () äußert sich der BFH zu Berechnung dieser Grenze.
I. Leitsätze
1. Der für die Gestattung der sog. Ist-Besteuerung maßgebende Gesamtumsatz (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG) ist nach den voraussichtlichen Verhältnissen des Gründungsjahres zu bestimmen, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen hat. Für diese Prognose ist ein Gesamtumsatz nach den Grundsätzen der sog. Soll-Besteuerung zu schätzen.
2. § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO enthält ermessenslenkende Vorgaben; eine abwägende Stellungnahme des Finanzamts zur Rücknahme des durch falsche Angaben erwirkten rechtswidri...