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Hilfsinstrumente vorinsolvenzlicher Sanierung in Zeiten von COVID-19
Das Auslaufen der nahezu endlos verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum erhöht die praktische Relevanz einer vorinsolvenzlichen Sanierung. Welche konkreten Hilfsinstrumente kommen hierbei zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 in Betracht?
Vorgesehen ist, dass die Verhandlungen über den Restrukturierungsplan und auch die Abstimmung über ihn außergerichtlich erfolgen können. Daher sind die Bestimmungen den Regelungen zu den einzelnen Verfahrenshilfen, welche der Schuldner zur Verwirklichung des Restrukturierungsvorhabens gegen den Widerstand von Gläubigern oder Anteilsinhabern in Anspruch nehmen kann, vorgelagert. Die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens können grundsätzlich von jedem Schuldner in Anspruch genommen werden, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Dieses schließt im Grundsatz
alle natürlichen Personen,
alle juristischen Personen,
alle rechtsfähigen Vereine sowie
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
ein.
Auch einer aufgelösten juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit steht der Restrukturierungsrahmen grundleg...