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Fokus: Sturz auf „Firmen-Skitag“ ist nicht immer ein Arbeitsunfall
Vor Corona gab es Betriebsausflüge, und auch nach Corona wird es wieder Betriebsausflüge geben. Das Landessozialgericht (LSG) Stuttgart hat am entschieden, dass ein Sturz bei einem „Firmen-Skitag“, der für die skifahrenden Mitarbeiter gedacht ist, keinen Arbeitsunfall darstellt (, Pressemitteilung des ).
Sachverhalt
Im März 2018 veranstaltete der Arbeitgeber des Kaufmannes K einen Firmen-Skitag in Österreich, an dem der Kläger teilnahm. Vom Arbeitgeber wurde eine Einladung an die Mitarbeiter gerichtet, die keine Hinweise über den Ablauf des „Firmen-Skitages“ enthielt. Die Einladung war an alle Mitarbeiter gerichtet. Zu der Zeit der Einladung hatte die Firma mehr als 1.100 Betriebsangehörige. 80 Mitarbeiter nahmen an dem „Firmen-Skitag“ teil. Die Übernachtung war selbständig zu organisieren und auch zu zahlen. Die Firma hat mehrere Beschäftigungsstandorte, und K war an seinem Standort der einzige Teilnehmer. K stürzte beim Skifahren so schwer, dass er sich einen teilweisen Sehnenriss an der linken Schulter zuzog.
Der Unfall wurde als Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft abgelehnt. Es habe kein V...