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Kurzfassung zum Beitrag von Michael Seifert, StuB 12/2021 S. 483

Abgrenzung Geldleistungen vs. Sachbezug – ein Minenfeld

Michael Seifert

Das , NWB JAAAH-76163, zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug Stellung genommen. Hintergrund für das BMF-Schreiben ist eine ab dem zur Anwendung kommende Gesetzesänderung in § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG, die insbesondere auch für die Einordnung von Gutscheinen als Geldleistung oder Sachbezug von Bedeutung ist. Die Finanzverwaltung hat eine großzügige Nichtbeanstandungsregelung im Erlasswege festgelegt, so dass erst ab 2022 Gutscheingestellungen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG zu erfüllen haben, um dann weiterhin als Sachbezug zu gelten.

Einordnung

Lohnsteuerlich ist die Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug für die Anwendung bestimmter Regelungen bedeutsam (vgl. R 8.1 Abs. 3 LStR):

  • Die 44 €-Freigrenze gilt nur für mit dem Marktpreis bewerteten steuerpflichtigen und nicht pauschalierten Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

  • Nur für (bestimmten) Sachbezug kann eine Pauschsteuer gem. § 37b Abs. 1 und/oder Abs. 2 EStG angewandt werden.

  • Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichem Anlass sind nur bei Vorliegen von Sachzuwendungen bis 60 € je Anlass kein Arbeitslohn (R 19.6 Abs. 1 Satz 1 und 2 LStR 2015). Geldleistungen zählen hingegen stets zum Arbeits...

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