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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2024

Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG – Übersicht

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer
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Investitionsabzugsbeträge können unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen oder gebrauchten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geltend gemacht werden:

  • Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres entweder vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden und

  • die in Anspruch nehmenden Betriebe müssen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine in diesem Sinne werbende Tätigkeit ausüben.

Investitionsabzugsbeträge können bis zu einer Summe von insgesamt 200.000 € in Anspruch genommen werden. Dieser betriebsbezogene Höchstbetrag vermindert sich im jeweiligen Wirtschaftsjahr des Abzuges um die in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren berücksichtigten Abzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG, die noch „vorhanden“ sind, d. h. nicht wieder hinzugerechnet (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG) oder rückgängig gemacht wurden (§ 7g Abs. 3 und 4 EStG).

Berücksichtigungsfähig sind bis zu 50 % der voraussichtlichen Aufwendungen für begünstigte Wirtschaftsgüter, die innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist angeschafft oder hergestellt werden.

Neben den Investitionsabzugsbeträgen können bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben der linearen bzw. degressiven Afa Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.

Diese Übersicht unterstützt Sie dabei, sämtliche relevante Aspekte für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen im Blick zu behalten.

In übersichtlichen Tabellen werden hierfür unter anderem beleuchtet:

  • Betriebe in der Eröffnungsphase

  • Durchführung begünstigter Investitionen: Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen

  • Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen

  • Folgen der Nichteinhaltung von Verbleibens- und Nutzungsfristen

  • schädliche Verwendung einer Investition

  • Anforderungen an die ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung

Durch die Angabe der relevanten Vorschriften haben Sie die Gesetzesangabe griffbereit und können sich diese Übersicht abspeichern oder ausdrucken.

Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen in Egner/Stößel, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG, Grundlagen und Ritzkat, Investitionsabzugsbetrag, infoCenter.

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