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Vorsteuerberichtigung bei Weiterleitung von Gruppenboni in der Zentralregulierung
Zur Vorsteuerberichtigung bei Weiterleitung von Gruppenboni eines Zentralregulierers hat das FG Münster erneut mit entschieden. Hierdurch bestätigt das FG Münster grundlegend seine bisherige Rechtsprechung (vgl. ) zur Vorsteuerberichtigung bei Bonuszahlungen eines Dritten im „Franchisesystem“.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Die an die Klägerin weitergeleiteten Gruppenboni mindern die Bemessungsgrundlage der an die Klägerin ausgeführten Umsätze und führen zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1 S. 1 und 2 UStG.
II. Sachverhalt (inkl. Verfahrensgeschichte)
Die Klägerin war ein Großhandelsunternehmen, das mit Waren aus dem Sanitärbereich handelte. Sie war von 2011 bis 2015 Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG (nachfolgend V). Die V übernahm für die Klägerin das Delkredere, die Zentralregulierung und weitere Funktionen gegenüber den Vertragslieferanten der Klägerin und den anderen Gesellschaftern der V. Die Vertrags- und Leistungsbeziehungen der beteiligten Unternehmen untereinander wurden derart abgewickelt, dass die Klägerin die Waren zunächst direkt bei dem jeweiligen Vertragslieferanten der V be...