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NWB Nr. 23 vom Seite 1638

Entnahme als Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG?

Dr. Katrin Dorn und Jürgen Dräger

Das entschieden, dass die Entnahme eines Wirtschaftsguts als anschaffungsähnlicher Vorgang im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG anzusehen ist. Dies führt dazu, dass bei Gebäuden auch dann anschaffungsnahe Herstellungskosten vorliegen können, wenn die für die Renovierung der Immobilie getätigten Aufwendungen nach der Entnahme die in der Regelung vorgesehene Grenze von 15 % des Entnahmewerts übersteigen, soweit sie innerhalb von drei Jahren nach dem Entnahmezeitpunkt angefallen sind. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob das sowohl für den Beginn der Dreijahresfrist als auch für die Anwendung der Regelung überhaupt maßgebliche Tatbestandsmerkmal der „Anschaffung“ i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch auf Entnahmevorgänge Anwendung findet, hat das FG Köln die Revision zugelassen. Diese ist beim BFH unter dem Az. IX R 7/21 anhängig.

Sachverhalt

Dem Urteilsfall lag vereinfacht folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte eine Wohnung aus seinem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen. Anschließend hat er diese Wohnung renoviert. Den dafür getätigten Aufwand ...

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