Online-Nachricht - Dienstag, 08.06.2021

Gesetzgebung | Neuregelungen im Juni 2021 (Bundesregierung)

Gegen Covid-19 Geimpfte und vom Virus Genesene sind von bestimmten Beschränkungen ausgenommen. Die Corona-Einreiseverordnung gilt nun bundeseinheitlich. Änderungen gibt es darüber hinaus beim Schutz vor Cyber-Angriffen und bei der Wertpapieraufsicht.

Corona-Pandemie

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. Zum Beispiel gelten für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr. Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist am 9. Mai in Kraft getreten.

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Bundeseinheitliche Corona-Einreiseverordnung

Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie Quarantäneregelungen: Seit dem 13. Mai klärt eine bundeseinheitliche Verordnung alle Fragen, die während der Pandemie für die Einreise nach Deutschland wichtig sind. Zudem legt sie Regeln für die Einreise aus Virusvariantengebieten fest.

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Inneres

Schutz vor Cyber-Angriffen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält zur bisherigen Aufgabe, Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren, eine weitere hinzu: den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Zudem werden Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen auf weitere Teile der Wirtschaft ausgeweitet. Das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme trat überwiegend am in Kraft.

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Finanzen

Wertpapieraufsicht

Mit dem Gesetz wird die Aufsicht über die Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst und in einem separaten Gesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, geregelt. Dies soll eine passgenauere Aufsicht ermöglichen, da Wertpapierinstitute im Vergleich zu Kreditinstituten andere Geschäftsmodelle und Risikoprofile haben.

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-80687