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FG Köln | Auskunftsersuchen auf der Basis einer Steuerdaten-CD sind rechtmäßig
(1) Die Steuerfahndung handelt im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Besteuerungsverfahren, wenn sie nach außen erkennbar ein Auskunftsersuchen im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches in Steuersachen an eine andere Behörde richtet. Der Steuerfahndung steht gem. § 208 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit §§ 111 ff. AO auch die Befugnis zu, ein Auskunftsersuchen an eine ausländische Steuerverwaltung zu richten. (2) Informationen über Geschäftsbeziehungen im Inland steuerpflichtiger Kunden zu einem ausländischen Kreditinstitut, die auf Basis von zuvor im Ausland deliktisch erworbenen Daten erlangt werden, sind im Besteuerungsverfahren grds. verwertbar. (3) Einem Auskunftsersuchen stehen weder ein Bankgeheimnis noch Belange der öffentlichen Ordnung (Ordre-public-Vorbeh...