BFH Beschluss v. - VIII R 28/16
Behandlung eines satzungswidrigen, nicht anfechtbaren Gewinnverteilungsbeschlusses als Gewinnverteilungsbeschluss i.S. des § 20 Abs. 2a EStG (jetzt § 20 Abs. 5 EStG)
Leitsatz
NV: Das Verfahren wird eingestellt, nachdem der Beklagte mit Einwilligung der Kläger die Revision gegen das zurückgenommen hat.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.250321.VIIIR28.16.0
Fundstelle(n):
GAAAH-80473