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IWB Nr. 11 vom

Incoterms® 2020 und Beförderungsverträge

Klaus Vorpeil

Die bedeutendste Rechtsgrundlage für internationale Warengeschäfte stellt das Übereinkommen zum internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) dar. Die Rechtsgrundlagen internationaler Transportverträge sind nicht einheitlich und richten sich u. a. nach der Transportart. Diese werden auf internationaler Ebene in verschiedenen Übereinkommen geregelt (z. B. CMR, CIM, COTIF und Montrealer Übereinkommen). Die Incoterms® gehen davon aus, dass eine Beförderung von Waren stattfindet sowie grds. ein Beförderungsvertrag mit einem unabhängigen Frachtführer abgeschlossen wird.

I. Bedeutung des Beförderungsvertrags bei Exportverträgen

Bei den sog. D-Klauseln sowie bei FCA besteht auch die Möglichkeit eines Eigentransports. Bei der Klausel EXW trifft den Verkäufer weder eine Verpflichtung zum Abschluss eines Beförderungsvertrags noch bezüglich eines Liefer- oder Transportdokuments. Bei FCA, FAS und FOB (Übergabeklauseln) obliegt dem Käufer der Haupttransport. Jedoch kann der Verkäufer auf Wunsch des Käufers den Beförderungsvertrag auf dessen Gefahr und Kosten abschließen. Bei diesen F-Klauseln hat der Verkäufer keine Pflicht...

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