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Das finale BMF-Schreiben zu DAC6
Hinweise und Klarstellungen im Überblick
[i]BMF, Schreiben v. 29.3.2021 - IV A 3 - S 0304/19/10006 :010, IV B 1 - S 1317/19/10058 :011, NWB HAAAH-75157 mit Anlage v. 30.3.2021 Seit dem sind Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf Grundlage und nach Maßgabe von §§ 138d ff. AO an das BZSt zu übermitteln. Mit Datum v. publizierte das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die finale Fassung eines Erlasses zur Anwendung dieser Vorschriften, der insoweit Rechtssicherheit und -klarheit in der Auslegung sowie eine einheitliche Rechtsanwendung fördern soll.
Auf Grundlage der Ergebnisse des BEPS-Projekts erarbeitete die EU ihre Richtlinie (EU) 2018/822 (sog. DAC6), die durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Das nun zu den §§ 138d ff. AO veröffentlichte finale BMF-Schreiben enthält Hinweise zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich, zu den einzelnen Kennzeichen (§ 138e AO) sowie zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen.
Definitionen, Auslegungshinweise, Hilfe- und Klarstellungen sowie Beispiele sollen zur Rechtssicherheit und -klarheit beitragen.