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OLG Hamm Urteil v. - 18 U 109/18

Gesetze: BGB § 652 Abs. 1; BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Unwirksamkeit einer im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines "Makler-Alleinauftrags" dem Kunden gestellten sog. Verweisungsklausel infiziert nicht in jedem Fall eine in allgemeinerem Zusammenhang geregelte Verlängerungsklausel.

2. Die Inanspruchnahme von Maklerleistungen auf der Grundlage eines teilweise unwirksamen Makler-Alleinauftrags kann gleichwohl zur Entstehung von Courtageansprüchen führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 9 Nr. 13
NJW-RR 2021 S. 441 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2021 S. 1510
OAAAH-80291

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OLG Hamm, Urteil v. 07.01.2021 - 18 U 109/18

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