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IK Nr. 6 vom Seite 9

Vermögenswirksame Leistungen: Mit Arbeitgeber und Staat gemeinsam sparen

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Zusätzliches Geld vom Chef – und das jeden Monat. Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Arbeitnehmer clever sparen. Doch nicht alle Mitarbeiter nutzen ihre Chance. Dabei lohnt sich diese Sparform, denn bis zu 40,00 € monatlich zusätzlich zum Bruttoentgelt zahlt der Arbeitgeber. Zusätzlich haben viele Sparer noch Anspruch auf eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage und ggf. einer Wohnungsbauprämie.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen gewähren. Dies kann freiwillig durch die Vereinbarung in den Arbeitsverträgen oder verpflichtend aufgrund der Bestimmungen in Tarifverträgen erfolgen.

Arbeitnehmer können, in Abhängigkeit ihres zu versteuernden Einkommens, einen staatlichen Zuschuss zu ihren Sparleistungen erhalten. Das ist im 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) geregelt. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um die Arbeitnehmersparzulage. Bedingung ist, dass die Gelder in eine dafür vorgesehene Anlageform fließen.

Die Förderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Selbstverständlich können Beschäftigte auch auf eine Anlageform Beträge überweisen lassen, die zwar für diese Gelder zulässig ist, jedoch nicht durch eine A...