Online-Nachricht - Freitag, 28.05.2021

Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Rentenanpassung 2021 zu

Am hat der Bundesrat der jährlichen Anpassung der Rentenwerte zugestimmt, die die Bundesregierung am beschlossen hatte.

Danach erhöht sich der Rentenwert Ost zum von 33,23 auf 33,47 Euro - das entspricht einer Steigerung um 0,72 Prozent. Für den Rentenwert West gibt es dieses Jahr keine Erhöhung: Der aktuelle Rentenwert von 34,19 Euro bleibt bestehen.

Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat - die wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist. Nach den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahrs müssten die Rentenwerte eigentlich sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen - daher bleiben die Westrenten unverändert.

Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 Prozent des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-79992