Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Donnerstag, 27.05.2021

Erbschaftsteuer | Einmaliger Abzugsbetrag für Betriebsvermögen (BFH)

Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann innerhalb des Zehnjahreszeitraums nur für den ersten Erwerb berücksichtigt werden. Der Abzugsbetrag wird "berücksichtigt", auch wenn er infolge der Abschmelzung 0 € betragen hat (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gem. § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG kann der Abzugsbetrag (150.000 € ggf. Abschmelzung gem. §13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG) innerhalb von zehn Jahren für von derselben Person anfallende Erwerbe begünstigten Vermögens nur einmal berücksichtigt werden.

Sachverhalt: Im Jahr 2012 wurde auf die Kläger eine KG-Beteiligung übertragen. Der mögliche Abzugsbetrag i. H. von 150.000 € gem. § 13a Abs. 2 ErbStG kam aufgrund Abschmelzung nicht zur Anwendung. Diese Schenkung war nicht Gegenstand des Verfahrens. 2014 wurde auf d...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen