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Maklervertrag | Keine Infizierung einer Verlängerungs- durch eine Verweisungsklausel
Die Unwirksamkeit einer im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines „Makler-Alleinauftrags“ dem Kunden gestellten sog. Verweisungsklausel infiziert nicht in jedem Fall eine in allgemeinerem Zusammenhang geregelte Verlängerungsklausel. Die Inanspruchnahme von Maklerleistungen auf der Grundlage eines teilweise unwirksamen Makler-Alleinauftrags kann gleichwohl zur Entstehung von Courtageansprüchen führen.
Ebenso können Courtageansprüche entstehen, wenn stillschweigend ein Maklervertrag abgeschlossen worden ist. Voraussetzung ist allerdings, dass ein S. 1511Makler den Kaufinteressenten unmissverständlich auf eine von ihm im Erfolgsfall zu zahlende Käuferprovision hingewiesen hat. Nimmt der Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, bspw. in einem ihm übersand...