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FG Münster Urteil v. - 5 K 1132/18 U EFG 2021 S. 971 Nr. 11

Gesetze: UStG § 24; BranntwMonG § 42 ; BranntwMonG § 42a; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a

Umsatzsteuer

Verpachtung landwirtschaftl. Betrieb, Frage der Steuerfreiheit mitverpachteter Betriebsvorrichtungen (hier Brennerei/Brennrechte nach BranntwMonG)

Leitsatz

1. Die Überlassung der Brenntechnik, der Brennrechte und der Zahlungsansprüche/Prämienrechte sind als selbständige Leistungen steuerpflichtig und keine steuerfreien Nebenleistungen zur umsatzsteuerfreien Verpachtung der Hofstelle, der Ackerflächen und der Räumlichkeiten der landwirtschaftlichen Verschlussbrennerei.

2. Die Überlassung der Brenntechnik stellt keine Nebenleistung zur steuerfreien Verpachtung des Gebäudes, in dem sich die Brenntechnik befand, dar. Die Brenntechnik ist der Nutzung des Gebäudes nicht untergeordnet, sondern erfüllt im Hinblick auf die Produktion von Rohsprit einen eigenen Zweck.

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 971 Nr. 11
UStB 2021 S. 223 Nr. 7
LAAAH-79499

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FG Münster, Urteil v. 25.03.2021 - 5 K 1132/18 U

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