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Abgeltungswirkung einbehaltener KapESt bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen
Leitsätze
Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene KapESt nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt.
Dies gilt auch dann, wenn der Stpfl. Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht KapESt nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG einbehalten worden ist.
Die Bemessungsgrundlage der von dem Stpfl. aus den Scheinrenditen erzielten Kapitaleinkünfte mindert sich nicht um die einbehaltene Abgeltungsteuer (KapESt und SolZ), wenn der Einbehalt nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG mit abgeltender Wirkung für Rechnung des Stpfl. als Gläubiger der Kapitalerträge erfolgt ist.
Sachverhalt
Die Kläger sind Eheleute und wurden in den Streitjahren
2011–2013 zusammen zur ESt veranlagt. Im Jahr 2015 ging beim FA eine
Kontrollmitteilung ein. Danach hatte der Kläger in den Streitjahren bei der von
B geführten Firma C Scheinrenditen aus Dividenden und Aktienverkäufen erzielt,
die er nicht in den E...