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Latente Steuern in Handels- und Steuerrecht sowie IFRS
I. Latente Steuern im Handelsrecht
1. Ansatz
Latente Steuern treten sowohl in Jahres- als auch Konzernabschlüssen auf. Im Jahresabschluss sind latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbeträge zwischen den handelsbilanziellen Buchwerten von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen (Buchwerte der Steuerbilanz, gegebenenfalls einschließlich außerbilanzieller Korrekturen), die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden. Eine bestimmte Zeitdauer für den voraussichtlichen Ausgleich ist gesetzlich nicht vorgegeben, so dass zu den temporären Differenzen auch solche zählen, welche sich erst langfristig (z. B. Differenzen auf Pensionsverpflichtungen) und im Extremfall erst bei Liquidation des Unternehmens auflösen. Unter der Voraussetzung des voraussichtlichen künftigen Ausgleichs können aktive beziehungsweise passive temporäre Differenzen in folgenden Konstellationen auftreten:
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Handelsbilanzbuchwert > Steuerbuchwert | Handelsbilanzbuchwert < Steuerbuchwert | |
Vermögenswerte,... |