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Entbindung von Freiberuflern von ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1547Der Bundesgerichtshof (, NWB CAAAH-71829) hat sich im Rahmen der Aufarbeitung um die Geschehnisse im sog. Wirecard-Skandal dazu geäußert, ob die zur Abschlussprüfung mandatierten Wirtschaftsprüfer sich auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen können, wenn über das Vermögen ihrer Mandantin – einer juristischer Person – zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und u. a. der bestellte Insolvenzverwalter die Wirtschaftsprüfer von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden hat. Die Entscheidung ist auch für Steuerberater und Rechtsanwälte von besonderer Bedeutung.
Entstehung und Beendigung der berufsrechtlichen Schweigepflicht
[i]Mandatsverhältnis bestimmt die Reichweite der PflichtDie Ausgestaltung des Mandats-/Vertrauensverhältnisses zu einer Gesellschaft entscheidet letztlich darüber, wer einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer von seiner Verschwiegenheitspflicht befreien kann. Es genügt keine nur durch das aktuelle Organ der beauftragenden juristischen Person (oder deren späterem Insolvenzverwalter) ausgesprochene Befreiung, falls auch zwischen dem Berater und einem Organmitglied ein rechtlich selbständ...