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NWB Nr. 20 vom Seite 1430

Neugestaltung der Energie- und Stromsteuerbegünstigungen für die Industrie ab 2023

Bertil Kapff

Ausschreibung des BMF, Effekte einer Novellierung der Entlastungstatbestände für die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Energie- und StromStG

Über 33.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes haben in 2020 die Steuerentlastungen nach §§ 9b, 10 StromStG bzw. §§ 54, 55 EnergieStG in Anspruch genommen und dabei Zahlungen in Höhe von 2.852 Mio. € erhalten. Die Regelungen sollen Wirtschaftszweige, die in einer typisierten Betrachtung durch eine sehr hohe Energieintensität und eine internationale Handelbarkeit ihrer Produkte gekennzeichnet sind, vor einer Benachteiligung im internationalen Wettbewerb schützen. Als Subvention für selektive Unternehmensgruppen sind die Begünstigungen nach den Vorgaben des EU-Beihilferechts befristet und laufen zum aus.

Das BMF prüft derzeit Möglichkeiten, in welcher Form die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auch ab 2023 bei der Energie- und Stromsteuer entlastet werden können. Eine vollständige Neukonzeption der Begünstigungen steht im Raum. Entsprechend der Klimapolitik der Bundesregierung sollen dabei Anreize zu Energieeffizienz- und Emissionsmaßnahmen berücksichtigt werden.

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