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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 08 | Grunderwerbsteuer: Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei neuen Notarverträgen

Nach einem BFH-Urteil ist beim Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrücklage zu mindern. Die Verwaltung wendet die Urteilsgrundsätze über den Einzelfall hinaus sowohl beim Erwerb von Teileigentum als auch beim Erwerb von Wohnungseigentum an. Das gilt aber erst bei Notarverträgen nach Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt.

Bevor wir zu den aktuellen Urteilen kommen, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben, noch ein ganz kurzer Hinweis zur Grunderwerbsteuer.

In unserer März-Ausgabe 2021 hatten wir Ihnen eine durchaus überraschende Entscheidung des Bundesfinanzhofs vorgestellt. Danach ist bei dem Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrücklage zu mindern.

Es erstaunt nicht wirklich, dass die Obersten Finanzbehörden der Länder angeordnet haben, dass die Urteilsgrundsätze über den Einzelfall hinaus anzuwenden sind. Und zwar sowohl beim Erwerb von Teileigentum als auch beim Erwerb von Wohnungseigentum.

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