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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 25 | Außergewöhnliche Belastungen: Bei einer Pflege-WG gelten dieselben Regeln wie bei einem Pflegeheim

Die Unterbringung eines 50 Jahre alten Mannes in einer Pflegewohngemeinschaft ist außergewöhnlich i. S. des § 33 EStG und vergleichbar mit der Unterbringung in einem klassischen Pflegeheim. Nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Köln ist es nicht angezeigt, im Hinblick auf den Abzug als außergewöhnliche Belastungen zwischen den verschiedenen, vom Gesetzgeber gleichermaßen anerkannten Formen der Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu unterscheiden.

Für die Betroffenen ist der erste schwebende Prozess, den wir heute für Sie ausgewählt haben, von großer Bedeutung. Es geht um den Abzug der Kosten für die Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastungen.

Ist ein Pflegebedürftiger in einem klassischen Pflegeheim untergebracht, gibt es keine zwei Meinungen: Die Kosten für die Unterbringung sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. Eine Haushaltsersparnis ist dabei gegenzurechnen. – Wie sieht es aber aus, wenn ein Pflegebedürftiger in eine Pflege-WG zieht?

Im Streitfall war ein 50 Jahre alter Mann nach einem Motorradunfall schwerbehindert. Von der Pflegekasse war er in Pflegegrad 4 eingestuft worden. Er lebt...

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