NWB-BB Nr. 6 vom Seite 161

Die Krise schafft neue Chancen für Steuerberater

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

„Wie wirkt sich Corona wirtschaftlich auf die mittelständischen Unternehmen aus?“ Diese Frage stellt die DATEV eG ihren Mitgliedern regelmäßig seit Beginn der Corona-Krise im Rahmen des DATEV Corona-Barometers. Nachdem seit dem ersten Lockdown die Einschätzung zur Gefährdungslage der Unternehmen sowohl mit als auch ohne staatliche Hilfen bis Dezember stetig abnahm, hat sich die Lage zuletzt deutlich verändert. Bereits im Dezember war ein Zuwachs bei den trotz staatlicher Unterstützungsleistungen als insolvenzgefährdet eingestuften Unternehmen von 3 auf 4 % zu verzeichnen – ein Wert, der sich nun auch in der aktuellen Umfrage bestätigt. Deutlicher sind die Signale ohne Einbezug der Hilfen: Dann steigt der Anteil insolvenzgefährdeter Unternehmen von 16 auf 27 %. Das zeigt deutlich: Mit zunehmender Dauer des Lockdowns wird der Spielraum für viele immer enger.

Der Gesetzgeber hat reagiert und Ende 2020 das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz beschlossen – kurz SanInsFoG. Das wichtigste Instrument ist der Restrukturierungsplan. Er ist eine Art Gesamtvergleich mit den Gläubigern des Schuldners. Wird dieser Restrukturierungsplan von den Gläubigern mehrheitlich angenommen, sollen sich Unternehmen zukünftig auf dieser Grundlage sanieren können. Sie dürfen die Verhandlungen zum Restrukturierungsplan selbst führen und diesen selbst zur Abstimmung stellen. Voraussetzung: Die Unternehmen befinden sich im Stadium der drohenden und noch nicht eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Das werden aktuell sehr viele Unternehmen sein – genau genommen all diejenigen, die aufgrund der Maßnahmen in der Corona-Pandemie zwar Umsatzeinbrüche erlitten haben, sich aber noch gerade über Wasser halten.

Speziell für Steuerberater ergeben sich durch das im SanInsFoG enthaltene StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz) auch neue Möglichkeiten. Sie dürfen nämlich zukünftig als Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragte tätig werden – also entweder als eine Art Mediator vor einer Restrukturierung oder aber als Aufsichtsperson für den notwendig gewordenen Restrukturierungsplan. Die Chancen für Steuerberater liegen auf der Hand: Zum einen können sie ihr Beratungsprofil schärfen, was angesichts der zunehmenden Automatisierung von Tätigkeiten nur vorteilhaft sein kann. Zum anderen ist Sanierungsberatung immer sehr beratungs- und damit auch honorarintensiv. Wie Steuerberater einzelne Leistungen als Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter abrechnen können, erläutert Dipl.-Finw. Thomas Rennar ab .

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 6/2021 Seite 161
NWB FAAAH-79034