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Umsatzsteuer | Outsourcing bei umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen
Umsätze im Zusammenhang mit einem Zahlungsverkehr sind steuerfrei, wenn sie ein eigenständiges Ganzes sind, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Zahlung erfüllt und damit bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen herbeigeführt werden. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer ein Bündel von Leistungen für eine Bank erbringt, bei denen es sich zuvorderst um administrative und organisatorische sowie technische Dienstleistungen im Kreditkartengeschäft handelt (Bezug: § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG).
Nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren von der Umsatzsteuer befreit. Der BFH schloss sich dem EuGH-Urteil „Cardpoi...