NWB Sanieren Nr. 4 vom Seite 97

Die Krise als Chance zur insolvenzvermeidenden Sanierung

Dr. Ralf Demuth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, Herausgeber

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (kurz: IWH) hat mit Pressemitteilung 10/2021 v. (abrufbar unter www.iwh-halle.de) den neusten IWH-Insolvenztrend für März 2021 veröffentlicht: Nach einer leichten Zunahme im Februar ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im März erneut – und diesmal kräftiger – angestiegen. Laut IWH-Insolvenztrend wurden im März 870 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet. Die Insolvenzen sollen um mehr als 20 % über den Februarzahlen liegen und nahezu das Niveau des Vorjahresmonats erreicht haben. Nach den Erhebungen des IWH deutet sich dabei seit Februar 2021 ein starker Anstieg bei den Insolvenzen von Kleinstunternehmen und Selbständigen an. Die Gründe hierfür liegen nach Einschätzung des IWH nicht allein in den Konsequenzen der Beschränkungen der Wirtschaft zur Bekämpfung des Pandemiegeschehens, sondern sollen auch in dem seit erleichterten Zugang zur Restschuldbefreiung auch für Selbständige zu finden sein.

Für den Berater dürften im Einzelfall die Hintergründe für die Insolvenz nachrangig sein. Denn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Kind häufig schon in den Brunnen gefallen. Entscheidender ist vielmehr, dass seit dem das StaRUG Stabilisierungs- und Restrukturierungsinstrumente bereithält, rechtssicher eine insolvenzvermeidende Sanierung durchzuführen und damit im Idealfall einen Betrag gegen den vom IWH festgestellten „Insolvenztrend“ zu leisten.

Insbesondere den vom IWH hervorgehobenen Kleinunternehmen und Selbständigen bietet das StaRUG mit der Sanierungsmoderation eine kostengünstige Chance, das Unternehmen (und u.U. auch den Unternehmer selbst) einfach und geräuschlos zu sanieren, indem mit den Gläubigern oder einem Teil der Gläubiger ein einvernehmlicher Sanierungsvergleich geschlossen wird, der zudem anfechtungs- und insolvenzfest ist. Die notwendigen gesetzlichen Werkzeuge für eine vorinsolvenzliche Sanierung sind den Beratern an die Hand gegeben worden; sie müssen nur noch genutzt werden.

Mit der Klaviatur der nunmehr durch das SanInsFoG eröffneten Möglichkeiten, sich als kriselndes Unternehmen von Verbindlichkeiten ganz oder teilweise zu befreien, beschäftigt sich Prof. Dr. Jens M. Schmittmann in der vorliegenden Ausgabe. Prof. Dr. Jens M. Schmittmann zeigt in seinem Beitrag Eingriffe in Gläubigerrechte auf, welche Chancen insbesondere in der Sanierungsmoderation stecken. Es bleibt abzuwarten, ob die Möglichkeit der Sanierungsmoderation in der Praxis gut angenommen wird.

Die Vielschichtigkeit der Themen, denen sich der Berater von kriselnden Unternehmen ausgesetzt sieht, spiegelt sich auch in den übrigen Beiträgen der vorliegenden Ausgabe wider: Der Beitrag von Jörg Conradi und Thomas Schader zeigt z. B. die Möglichkeiten zur Etablierung eines Frühwarnsystems außerhalb der betriebswirtschaftlichen Kennziffern in der BWA auf. Jörn Weitzmann beschäftigt sich mit den durch das StaRUG gesteigerten Anforderungen an Haftungsrisiken für Steuerberater.

Sie sehen – ein bunter Strauß an interessanten Themen, die gemeinsam mit den übrigen Beiträgen in dieser Ausgabe bestimmt auf Ihr Interesse stoßen werden. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und einen hohen Erkenntnisgewinn!

Beste Grüße

Ralf Demuth

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 4/2021 Seite 97
NWB OAAAH-78850