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Lohn und Gehalt | Fehlgeschlagene Lohnsteuerpauschalierung führt zur Nachversteuerung beim Arbeitnehmer
Nimmt der Arbeitgeber zu Unrecht eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG vor, kann das Finanzamt diesen Gehaltsbestandteil beim Arbeitnehmer nachversteuern, ohne darauf die vom Arbeitgeber zu Unrecht abgeführte pauschale Lohnsteuer anrechnen zu müssen.
Im [i]Voraussetzungen für Pauschalierung lagen nur teilweise vor Streitfall nutzte der Kläger einen Dienstwagen auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 34 km). Der Arbeitgeber führte zum einen für einen monatlichen Betrag von 153 € (15 Fahrten x 34 km x 0,30 € ) pauschal Lohnsteuer von 15 % ab und führte zum anderen auch für den Zeitraum Februar bis Dezember 2014 für einen Fahrtkostenzuschuss von 193,80 € monatlich pauschale Lohnsteuer von 15 % ab. Das Finanzamt erkannte die Voraussetzungen für eine pauschale Loh...