Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen beim Verkauf von Beteiligungen
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Anteilsveräußerung als nicht steuerbarer Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG einzuordnen ist, stellt sich regelmäßig, wenn es um den Vorsteuerabzug aus Kosten der Beteiligungsveräußerung geht. Das hat die Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen abgelehnt. Deswegen war der Vorsteuerabzug zu versagen, weil dann die Kosten im Zusammenhang mit einer steuerfreien Anteilsveräußerung standen.
I. Leitsätze
1. Ein Vorsteuerabzug aus Kosten der Beteiligungsveräußerung besteht, wenn der Veräußerer (mittels der Beteiligung) steuerpflichtige Ausgangsumsätze erzielt hat und die Beteiligungsübertragung sich im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen vollzieht.
2. Die Übertragung einer Beteiligung an einer Organgesellschaft erfüllt die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn zwischen dem Anteilserwerber und der bisherigen Organgesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht bzw. begründet wird und der Anteilserwerber als neuer Organträger die aufgrund der bisherigen Organschaft bestehende eigenunternehmerische Tätigkeit des Veräußerers fort...