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Einkommensteuer | Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters (BFH)
Eine förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen liegt aufgrund der gebotenen objektiven Betrachtungsweise vor, wenn der Anbieter Zahlungen entgegen den in § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen - wenn auch irrtümlich - vorgenommen hat (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob ein Fehlverhalten des Anbieters eines Altersvorsorgevertrages dem Vorsorgesparer zuzurechnen ist, wenn er ohne dessen entsprechende Anweisung handelte: Die Klägerin unterhielt einen (zertifizierten) Altersvorsorgevertrag bei der Anbieterin von Altersvorsorgeverträgen. Am beantragte sie bei der Beklagten, der Deutschen Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA - die Verwendung des im Altersvor...