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Einkommensteuer | Nachgelagerte Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen (BFH)
Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan "401(k) pension plan" sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unterlag, sodass die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten steuerrechtlichen Freistellungen oder sonstigen Förderungen von Beiträgen nicht gewährt werden konnten (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Besteuerung der Auszahlung aus dem US-amerikanischen 401 (k) Pension Plan. Vorliegend bestand eine doppelte Begünstigung des Klägers: Zum einen hatte er weder die aus se...