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BBK Nr. 10 vom Seite 477

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Was Sie jetzt schon zur geplanten Option zur Körperschaftsbesteuerung wissen müssen

Bernd Rätke und Dr. Kai Tiede

Nach [i]Reform Radar: Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) NWB TAAAH-74424 dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts können Personengesellschaften künftig zur Körperschaftsteuer optieren. Das Gesetz soll zwar erst ab dem Jahr 2022 gelten. Wenn sich eine Personengesellschaft aber ab 2022 wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen möchte, dann muss sie dies bereits im laufenden Jahr 2021 beantragen. Dies führt zu komplexen Abwägungsentscheidungen. Der Beitrag stellt die wesentlichen Parameter dar, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Status quo der Unternehmensbesteuerung

Derzeit [i]Gehrmann, Besteuerung der Personengesellschaft, infoCenter NWB WAAAC-50455 bestehen deutliche Unterschiede in der Besteuerung einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Verfahrensrechts (Körperschaftsteuerbescheid vs. Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen) als auch hinsichtlich der Steuersätze; denn der Körperschaftsteuersatz von 15 % ist verlockend niedrig. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass zusätzlich Gewerbesteuer anfällt, die nicht auf die Einkommensteuer des Gesellschafters nach § 35 EStG angerechnet wird.

Zudem [i]Ronig, Abgeltungsteuer, Grundlagen NWB MAAAE-27762 müssen die Ausschüttungen nach dem Teileinkünft...

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