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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 405/20

Gesetze: BGB § 32; BGB § 37; COVMG § 5

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Verlangen der Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung eines Vereins nach § 37 Abs. 1 BGB ist auch nicht unter der Annahme rechtsmissbräuchlich, dass die Abhaltung der Versammlung aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden behördlichen Einschränkungen als Präsenzveranstaltung möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt gestattet ist.

2. § 5 Abs. 2 und Abs. 3 COVMG sehen Abweichungen von den Regelungen des § 32 BGB vor, so dass grundsätzlich auch die Möglichkeit einer virtuellen Delegiertenversammlung besteht.

3. Die Festlegung von Versammlungsort und -zeit sowie der weiteren Modalitäten der Versammlung obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Einberufungsorgan.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 12 Nr. 20
NJW 2021 S. 558 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2021 S. 1298
SAAAH-78396

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OLG München, Beschluss v. 23.11.2020 - 31 Wx 405/20

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