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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 666/20

Gesetze: SGB 5 § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB 5 § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; GG § Art. 3 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den Versorgungsbezügen im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V gehört die aus der Bayerischen Apothekerversorgung an Hinterbliebene des Apothekers gezahlte Versorgung.

2. Kapitalleistungen aus einer vom Arbeitgeber beim Versorgungswerk der Presse auf das Leben des Arbeitnehmers geschlossenen Lebensversicherung, deren Versicherungsnehmer durchgehend der Arbeitgeber war, sind Versorgungsbezüge im Sinne von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EAAAH-78353

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 31.03.2021 - L 5 KR 666/20

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